Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 23.05.2018
1. Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen von diesen
Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt
werden.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten aber nur, soweit nicht andere
Geschäftsbedingungen aus unserem Hause spezieller sind. Dies kann insbesondere bei Reparaturen,
Montagen, Geräte- und Materiallieferungen, bei Technischen Gasen, Industriegasen oder Pellets der
Fall sein. Hier gelten dann die dort ausgelegten spezielleren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Kunden sowohl als
Verbraucher als auch Unternehmer, es sei denn, in den jeweiligen Klauseln wird eine Differenzierung
vorgenommen.
(5) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auszugsweise auf der Rückseite der Formulare
(wie bei Lieferscheinen und Rechnungen) abgedruckt, liegen in den Geschäftsräumen aus und
können jederzeit angefordert werden. Darüber hinaus stehen sie als PDF Datei unter www.knauber.de
zur Verfügung.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge
werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt werden.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
(3) Maße, Gewichte, Analysen und Beschaffenheit sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind. Zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsgarantien als solche
müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
(4) Unsere Angebote, Beratungen und technische Auskünfte werden nach bestem Wissen erstellt.
Eine Haftung für diese Angebote, Beratungen und technischen Auskünfte, auch bezüglich eventueller
bauaufsichtsrechtlicher oder sonstiger Genehmigungen übernehmen wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
(5) Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen behördlichen Bestimmungen wie das
einschlägige Baurecht, die Unfallverhütungsvorschriften u.a. genauestens einzuhalten.
3. Verwendung und Lagerung
(1) Unser Gas (Propan/Butan/Gemisch) unterliegt der Energiesteuer deswegen gilt uneingeschränkt:
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff (Autogas/Staplergas/Treibgas)
verwendet werden, es sei denn eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der
Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer-
und strafrechtliche Folgen!“ In Zweifelsfällen wendet sich der Kunde an sein zuständiges Hauptzollamt.
(2) Die Ausnahme bildet Autogas/Staplergas/Treibgas, bei dem die jeweils gültige Energiesteuer
aufzurechnen ist. Die Verwendung von Autogas/Staplergas/Treibgas muss uns so rechtzeitig
mitgeteilt werden, dass die jeweilige Lieferung ordnungsgemäß versteuert werden kann.
(3) Die Energiesteuern gehen zu Lasten des Kunden.
4. Preise
(1) Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen etwa aufgrund von Tarifabschlüssen,
Materialpreisänderungen oder Steueränderungen eintreten. Diese Änderungen werden wir dem
Kunden auf Verlangen nachweisen. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche
schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über die Aufnahme und den
Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
(3) Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn-
und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen
Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
5. Zahlung, Verzug
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der
Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn wir über den Gegenwert mit
Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen können. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes mindestens jedoch 5
Prozentpunkte über dem jeweiligen bekannt gegebenen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet.
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für
Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(2) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA-Lastschriftverfahren, z. B.
aufgrund eines SEPA-Basislastschrift-Mandates oder eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates,
vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so
werden sämtliche Restforderungen sofort fällig.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten, oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er
befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
können wir eine weitere Belieferung davon abhängig machen, dass der Kunde die
anstehende Lieferung vorab bezahlt (Vorkasse) oder angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt.
Geschieht dies nicht und erfolgt aus diesem Grund eine Belieferung nicht, hat der Kunde nicht das
Recht, sich durch einen Dritten beliefern zu lassen.
(5) Wir sind auch von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, für den Fall, dass ein Warenkreditlimit
eines Warenkreditversicherers herabgesetzt oder gestrichen wird oder eine Herabsetzung oder
Streichung des Limits droht oder angekündigt wird.
6. Lieferung
(1) Die Liefermenge aus Straßentankwagen wird durch geeichte Abgabe-Messvorrichtungen des
Fahrzeugs festgestellt und auf dem Lieferschein vermerkt. Für die Berechnung ist die so ermittelte
Mengenangabe maßgeblich und verbindlich.
(2) Mengenangaben in Kubikmetern beziehen sich auf den Gaszustand von 15°C und einem Druck
bar. Dabei ist die Füllmenge der Behälter abhängig von dem Kompressibilitätsfaktor der Gase.
(Realgasfaktor)
(3) Erfolgt die Lieferung bei Abwesenheit des Kunden, müssen Beanstandungen vom Kunden binnen
drei Tagen schriftlich an uns abgesandt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als
Genehmigung.
(4) Wir können unsere Lieferverpflichtung auch durch Dritte ausführen, ohne dass dadurch die
Pflichten und Rechte des Kunden gegenüber uns berührt werden.
(5) Feste Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform.
(6) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die
uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie z. B.
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.
(7) Wir sind zu Teillieferungen und zu Teilleistungen berechtigt.
(8) Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des
Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten des Kunden. Bei Selbstabholung ist der Kunde für die
ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeuges sowie die Sicherung der Ladung selbst
verantwortlich, er wird dabei insbesondere die einschlägigen Vorschriften über Unfallverhütung,
Lagerung und Transport beachten.
(9) Eine Lieferung mit Straßentankwagen kann nur bei Vorhandensein ausreichend befestigter,
dimensionierter und gesicherter Wege, Straßen und Brücken und nur über für den Transport
zugelassener Verkehrswege erfolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde auf seine Kosten
Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragen.
(10) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Tank für den Tankwagen ohne Schwierigkeiten
erreicht werden kann.
(11) Wir liefern die Gase, Flaschen oder Behälter ab Lieferstelle (Werk oder Lager) im Rahmen der
vorhandenen Kapazitäten. Der Kunde hat uns auf seine Kosten ein geeignetes Transportmittel bzw.
geeigneten Lagerraum zur Verfügung zu stellen. Transport und Transportversicherung wickeln wir nur
auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf dessen Gefahr und Kosten ab.
(12) Konstruktions- und Formänderungen an Flaschen und Behältern, die im Zuge der technischen
Entwicklung der Gase notwendig werden, behalten wir uns vor. Wir werden den Kunden darüber aber
unverzüglich informieren.
(13) Der Kunde kennt die für den Transport, die Lagerung, die Handhabung und Verwendung der
Gase, Flaschen und Behälter betreffenden rechtlichen und technischen Bestimmungen. Er hat seine
Mitarbeiter und Kunden über alle möglichen Gefahren für Personen und Sachen, die in irgendeiner
Weise mit den entsprechenden Gasen, Flaschen und Behältern verbunden sind, im Rahmen der
geltenden Vorschriften zu unterrichten.
(14) Der Kunde verpflichtet sich alle in der Industrie allgemein anerkannten Sicherheitsvorkehrungen
zu beachten.
(15) Schadhafte Flaschen und Behälter dürfen nicht in Benutzung genommen werden. Der Kunde
verpflichtet sich, uns und den jeweiligen Frachtführer von der jeweiligen Schadhaftigkeit unverzüglich
zu informieren.
(16) Der Kunde haftet für Schäden an den ihm überlassenen Flaschen und Behältern vom Zeitpunkt
der Auslieferung bis zur Rückgabe an die Lieferstelle bzw. bis zur Übergabe an den Frachtführer. Bei
Beschädigung oder im Falle der inneren Verunreinigung der Flaschen hat der Kunde uns alle dadurch
entstehenden Schäden zu ersetzen.
(17) Durch Wartung, Inspektion oder wiederkehrende Prüfungen der Flaschen und Behälter
übernehmen wir keine Schadenshaftung, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch
fehlerhafte Konstruktion verursacht. Insoweit haften wir nur beschränkt für die Mangelschäden.
(18) Bei Verlust von Flaschen oder Behälter oder bei einer die Tauglichkeit ausschließenden
Beschädigung durch den Kunden berechnen wir den jeweils gültigen Kaufpreis unter Berücksichtigung
eines „Neu“ für „Alt“ Abschlags in Höhe von pauschal 25 % oder wahlweise die Reparaturkosten.
(19) Gutschriften über zurückgesandte Flaschen oder Behälter werden nur erteilt, wenn unsere
vorherige schriftliche Einwilligung vorliegt.
(20) Ein Zurückbehaltungsrecht an Flaschen oder Behältern, auch im Hinblick auf etwaiger anderer
Ansprüche, steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu.
(21) Weder dem Kunden noch einem Dritten ist es gestattet, ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Einwilligung Flaschen oder Behälter zu entsorgen.
7. Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
Bei Fehlschlagen einer Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Preises in angemessener
Höhe oder Rückgängigmachung der Einzellieferung verlangen.
Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach
Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten
Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn dieser Mangel arglistig verschwiegen
oder wir ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre, bei
Lieferung gebrauchter Gegenstände ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist
im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
8. Haftung (Ausschluss)
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns, eines unserer Erfüllungsgehilfen oder
sonstigen Vertreters verursacht wurde.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die durch die Benutzung von fehlerhaften Flaschen
und Behältern entstehen, bestehen auch nur insoweit der Einsatz dieser auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit eines unserer Mitarbeiters oder gesetzlichen Vertreters beruht und der aufgetretene
Schaden nach der Feststellung uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt wurde.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Lieferung bzw. an den
Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Forderungen gegenüber den Kunden und mit ihm
verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz vor.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren
Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist dann verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche
Vorbehaltswaren unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben. Für den Fall des Rücktritts
gestattet uns der Kunde ein ungehindertes Betreten seines Grundstücks. In der Zurücknahme der
Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich
angemessener Kosten oder Aufwendungen - anzurechnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser oder Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen von uns gegen den Kunden oder gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne
des §§ 15 ff Aktiengesetz auf den Kunden über.
(6) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des/der Rechnungsendbetrages/-beträge der
Forderungen von uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der
Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt
die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
10. Vertragsübertragung
(1) Für den Fall der Übertragung des Geschäftes des Kunden auf Dritte, der Verpachtung oder des
Verkaufs oder ähnlicher Fälle hat der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den
jeweiligen Dritten oder das von ihm gegründete Unternehmen oder seine Filiale zu übertragen. Der
Kunde haftet dafür, dass bei der Übertragung der neue Geschäftsinhaber alle Pflichten aus diesem
Vertrag auch übernimmt.
(2) Wir können die Vertragsübernahme ablehnen, in diesem Fall endet das Vertragsverhältnis.
11. Bereitstellung von Behältern / Hinweise zur Versorgungs- und Verbrauchsanlage sowie zur
Sicherheit
(1) Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten den Behälter/Tank an der Verwendungsstelle auf
den vom Kunden zuvor errichteten Fundamenten unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften
aufstellen. Der Kunde beantragt eine gegebenenfalls notwendige behördliche Genehmigung, bei
deren Beantragung wir unsere Hilfe anbieten.
(2) Der Kunde hat sich vor Aufstellung des Behälters darüber zu vergewissern, ob und inwieweit der
geplante Aufstellort hochwassergefährdet, grundwassergefährdet oder sonst wie Gefahren ausgesetzt
ist, die ein Aufschwemmen, ein Abschwemmen oder einen Auf- oder Abtrieb oder sonstige zusätzliche
Gefährdung des Behälters mit sich bringen. Der Kunde hat uns darüber zu informieren, damit
gegebenenfalls die erforderlichen Befestigungsvorrichtungen angebracht werden können.
(3) Der vom Kunde gekaufte Behälter entspricht den derzeit gültigen technischen, behördlichen und
gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde überwacht die für Prüfung des Behälters gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfintervalle. Wir können eine Befüllung des Tanks verweigern, wenn diese
Voraussetzungen nicht gegeben sind.
(4) Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch konzessionierte Unternehmen vorgenommen
werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Schäden unverzüglich die notwendigen Schritte zu
veranlassen. Bei drohender akuter Auftriebs- oder Abtriebsgefahr wird dringend empfohlen sofort das
Absperrventil am Behälter zu schließen.
12. Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, auch wenn
frachtfreie Lieferung oder der Transport mit eigenen Transportmitteln der Firma vereinbart ist.
(2) Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
Das gleiche gilt, wenn eine Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird
und wenn wir die bis dahin erbrachten Leistungen in die Obhut des Kunden übergeben haben.
13. Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt nur das für die
Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.
(2) Erfüllungsort für Lieferungen ist die Versandstelle/Lieferstelle, Erfüllungsort für die Zahlungen
sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. (Bonn)
(3) Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der
Gerichtsstand Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
14. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geschützt. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten mit seiner Zustimmung oder aufgrund eines Vertrages zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir ausdrücklich hin. (Berechtigtes Interesse).
Dabei übermitteln wir erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung ist Art 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§505a und 506 BGB).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Eine Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken oder für andere Zwecke wird ausschließlich nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden erfolgen und diese kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine weitere rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung der Daten besteht. Die ausführliche Rechtsgrundlage der Verarbeitung und eine ausführliche Darstellung der Kundenrechte finden Sie unter www.knauber-tankgas.de/datenschutz-fuer-unsere-kunden.html
Erklärungen des Kunden richtet er an Knauber Gas GmbH & Co-KG 53115 Bonn, Endenicher Straße 120-140 Tel Nummer 0228/512-0, oder per E-Mail an datenschutzinfo(at)knauber.de
15. Information
An einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Bonn, 23.05.2018
Knauber Gas GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft ist Bonn, Amtsgericht Bonn, HRA 4926
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Knauber Gas Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 9766
vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel